Kosten eines Rechtsanwalts

Der Rechtsanwalt kann sowohl schriftlich als auch mündlich mündlich beauftragt werden, also auch durch bloßen Telefonanruf erfolgen. Die weit verbreitete Auffassung eine nur kurze telefonische Einholung eines Rechtsrats sei selbstverständlich nicht zu vergüten ist grundsätzlich nicht richtig.

Bereits insoweit kann ein Anwaltsvertrag zustande kommen, wenn ein Rechtsrat erbeten wird und dieser vom Rechtsanwalt erteilt wird.

Die Höhe der Anwaltsgebühr hängt nicht nur allein vom Umfang der erteilten Auskunft ab, sondern auch von der Bedeutung der Angelegenheit insbesondere auch in rechtlicher wirtschaftlicher Hinsicht.

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenfällt. Die Höchstgebühr einer Erstberatung beträgt
190 €. Bei der Beratung in Form eines schriftlichen Gutachtens beträgt die Höchstgebühr 250 €.

Die weitergehende außergerichtliche Tätigkeit wird durch die sogenannte Geschäftsgebühr vergütet. Die Geschäftsgebühr entsteht mit dem ersten Tätigwerden des Rechtsanwalts . Der Umfang der Tätigkeit ist für ihr entstehen grundsätzlich nicht maßgebend, da hierdurch auch die gesamte nachfolgende Tätigkeit wie Schriftwechsel, Besprechungen mit dem Auftraggeber und der Gegenseite u.a. bis zum abgegolten werden.

Der Mittelwert der Geschäftsbebühr beträgt den 1,3 fachen Satz aus dem jeweiligen Gegenstandswert. Je höher der Gegenstandswert desto höher die Anwaltsgebühr. Der Gegenstandswert bestimmt regelmäßig sich nach dem Wert des Anspruchs der eingefordert wird. Beträgt die Forderung z.B. 300,- €, so beträgt der Gegenstandwert 300,- €, danach beträgt die Geschäftsgebühr 32,50 €. Werden dagegen 3.000,- €, beläuft sich der Gegenstandwert auf 3.000,- €, die Geschäftsgebühr beträgt dann 245,47 €. Die Gebühren sind in der sog. Gebührentabelle festgelegt. Sie können die Gebühren auch selbst, mit Hilfe von Prozesskostenrechner die Sie unter diesem Stichwort im Internet finde, berechnen.
Bevor Sie einen Anwalt um einen Rat bitte, sollten Sie in jedem Fall anfragen, welche Kosten für Sie entstehen werden. Ihr Rechtsanwalt berät Sie insoweit gerne kostenfrei.

Michael Kruse

Rechtsanwalt

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