Wer kennt diese Situation nicht? Bei Vertragsabschluß einer Versicherung vertraut man den Worten seines Beraters und hofft darauf, eine gute Entscheidung im Sinne der eigenen Absicherung getroffen zu haben. Und doch achtet nicht jeder Verbraucher auf das so genannte „Kleingedruckte“ in den Versicherungsbedingungen. Die wenigsten Versicherungskunden haben schon einmal was von der Kausal- oder Folgeereignistheorie im Zusammenhang mit einer
Rechtsschutzversicherung gehört oder gar gelesen. Dabei ist gerade dieser Punkt im Versicherungsvertrag ein wichtiger Vertragsbestandteil und ein entscheidender Faktor der Schadensregulierung seitens des Versicherers im Schadensfall.
Ein Beispiel
Eine Rechtsschutzversicherung wurde zum Beginndatum des 01.09.2006 abgeschlossen. Am 01.08.2006 wurde ein neues Moped erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 01.03.2007 aufgrund eines Produktionsfehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht hat. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Mopedhersteller. Kann man sich der finanziellen Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung sicher sein?
Kausal- und Folgeereignistheorie
Wichtig ist hierbei, nach welcher Theorie der Versicherer leistet und wann der Eintritt des Ereignisses stattgefunden hat.
Leistet der Versicherer laut seinen Versicherungsbedingungen nach der
Kausalereignistheorie, so wäre der Rechtsstreit nicht versichert, da der Eintritt des Ereignisses (Unfallzeitpunkt)
auf dem ersten Ereignis beruht (kausales Ereignis = Tag der Fehlproduktion) und dieses erste Ereignis bereits vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung stattfand. Leistet der Versicherer nach der
Folgeereignistheorie, würde Versicherungsschutz bestehen, da der Eintritt des Ereignisses (Unfallzeitpunkt) als
erste Folge des ersten Ereignisses (der Tag der Fehlproduktion) entstand und zu diesem Zeitpunkt der volle Versicherungsschutz bestand.
Jeder Versicherungsinteressierte sollte sich daher vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau darüber informieren, dass die Versicherung im Schadensfall nach der Folgeereignistheorie leistet und nicht nach der Kausalereignistheorie.
Andere Beiträge von crayfish | 31. Oktober 2007 |
· Gelesen: 1690 · heute: 3 | Wörter: 253
Kategorie: Versicherungen