Firmengründung
Um eine Firmengründung (als Limited Company) durchzuführen, ist sowohl ein Direktor wie auch ein Sekretär nötig.
Die Führung des Unternehmens ist die Aufgabe des Direktors. Diese Aufgabe kann entweder von einer einzigen Person, oder von mehreren Direktoren ausgeführt werden. Keine Rollen spielt die Staatsbürgerschaft und der Wohnsitz der Personen.
Der Sekretär darf keinesfalls auch der Direktor sein, außer es gibt mehrere Direktoren. Die Aufgabe des Sekretärs ist die Durchführung von den verschiedenen verwalterischen Angelegenheiten.
Abgesehen davon können diverse Aktionäre “ins Boot” geholt werden. Ausnahmslos alle Aktionäre haften ausschließlich mit der Summe ihrer Pflichteinzahlung. Die Aktien können bei solch einer Unternehmensform jedoch in der Regel nicht öffentlich veräussert werden.
Obwohl es sich bei der Limited Company um eine englische Unternehmensform handelt, wird die Versteuerung in Deutschland vorgenommen.
Auch wenn die Unternehmensform “Limited Company” in Deutschland noch nicht so bekannt ist, haben sich bereits mehrere bekannte Firmen für eine Limited Company entschieden. Zu den bekanntesten dieser Art dürfte Pizza Hut und die Drogerie Kette – Müller gehören.
Wer nun eine Limited Deutschland gründen will, sollte Experten zur Hilfe nehmen. So kann man sich beispielsweise erst einmal von dem Unternehmen “interlimited.com” umfassend beraten lassen. Alle nötigen Informationen über die Firmengründung einer Limited Deutschland, können im World Wide Web heruntergeladen werden.
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