Pflicht zur Krankenversicherung
Die Menschen in Deutschland die ohne Krankenversicherung sind, aus welchen Gründen auch immer, müssen sich versichern entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung, je nachdem welcher Gruppe sie zuzuordnen sind.
Die Zuordnung erfolgt nach dem Prinzip wo man vorher versichert war, dies bedeutet war ich vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung muss ich mich auch in der GKV wieder versichern, genau so ist es wenn ich vorher privat war muss ich mich auch wieder privat versichern.
Wenn noch nie eine Krankenversicherung hatte muss sich dort versichern wo er an sich hingehört. Dies dürfte auch überwiegend Selbständige betreffen, die sich dann an die private Krankenversicherung wenden müssen.
Während für die gesetzlich Krankenversicherten die Pflicht zur Krankenversicherung schon zum April 2007 begonnen hat, haben alle die zur privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, noch Zeit bis spätestens Januar 2009.
Viele Selbständige, die ohne Krankenversicherung sind, sollten sich Gedanken darüber machen, ob sie nicht jetzt schon sich versichern, denn zum einen ist das Alter für den Eintritt in die private Krankenversicherung nicht unerheblich und zum anderen werden laufende Behandlungen bei einigen Versicherern noch bis zum Jahresende 2007 übernommen.
Bei der Krankenversicherung für Selbständige ist in den meisten Fällen ein Selbstbehalt günstiger als ohne Selbstbehalt. Bei den Beiträgen sollte man sich nicht blenden lassen von Billigangeboten, denn diese können durchaus so kalkuliert sein, dass sie jährlich um einiges mehr steigen als andere und man damit im Endeffekt schlechter dasteht als mit eine Krankenversicherung die Qualität hat.
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