Kfz-Versicherung – Wann und wie kann ich wechseln?
Eine Autoversicherung kann immer mit einem Monat Kündigungsfrist bis zum Ende eines Versicherungsjahres ordentlich gekündigt werden. Das Ablaufdatum des Versicherungsjahres steht im Vertrag. Meist ist der 30. November der Stichtag, an dem die Kündigung bei ihrer Versicherung eingegangen sein muss. Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert. Wird der Versicherte nicht sofort über eine Beitragserhöhung informiert, hat er das Recht, die Versicherung sofortig zu kündigen. Bei einem Fahrzeugwechsel bzw. bei einer Neuzulassung kann die Versicherung immer ohne Einhaltung von Kündigungsfristen gewechselt werden. Innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss eines Schadenfalls ist ebenfalls ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich.
Was beim Wechsel zu beachten ist
Als Kündigung genügt ein formloses Schreiben, welches die Versicherungsnummer und das Kfz-Kennzeichen unbedingt enthalten sollte. Wenn Sie ihr bisheriges Fahrzeug abmelden oder verkaufen, reicht es die Abmeldebescheinigung oder den Kaufvertrag bei der Versicherung vorzulegen. Die Versicherung rechnet dann automatisch ab und erstattet im Voraus bezahlte Prämien zurück. Beachten sollten Sie, dass
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