Die Kosten des Pflichtverteidgers für den Mandanten

Über die Pflichtverteidigung gibt es viele Missverständnisse. Eines davon betrifft die Kosten. Viele glauben nämlich, die Pflichtverteidigung sei für den Beschuldigten kostenlos, weil die Staatskasse dafür aufkommt. Das ist aber falsch.

Ebenso wie in jedem anderem Strafprozess entscheidet das Gericht im Urteil über die Frage, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Wird der Angeklagte verurteilt, so werden ihm in aller Regel die Kosten auferlegt, kommt es hingegen zu einem Freispruch, so muss die Staatskasse die Verfahrenskosten übernehmen. Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch dann, wenn dem Beschuldigten vom Gericht in dem Strafverfahren ein Pflichtverteidiger bestellt worden war.

Ursache des Missverständnisses, Pflichtverteidigung sei eine Strafverteidigung auf Staatskosten, ist die Besonderheit, dass der Pflichtverteidiger seine Gebühren nicht gegenüber dem Mandanten abrechnet, sondern gegenüber der Staatskasse. Diese “verauslagt” die Gebühren, bis durch das Gericht eine abschließende Kostenentscheidung getroffen wurde.

Werden durch diese Kostenentscheidung dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt, dann holt sich der Staat die “verauslagten” Gebühren vom Verurteilten zurück. Im Ergebnis besteht also für die Frage, wer am Ende die Kosten zu tragen hat, zwischen der Pflichtverteidigung und der Wahlverteidigung kein Unterschied.

Richtig ist allerdings, dass die Gebühren, die ein Pflichtverteidiger abrechnen kann, niedriger sind als die Gebühren des Wahlverteidigers. Der Pflichtverteidiger bekommt also, obwohl der die gleichen Rechte und Pflichten hat wie der “normale” Strafverteidiger, weniger Geld. Das heißt allerdings nicht, dass die Pflichtverteidigung immer “schlechter” sein muss. Viele Strafverteidiger nehmen auch Pflichtverteidigungsmandate ernst. Falls Sie nicht wissen, ob Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht. Er wird Ihre Fragen gerne beantworten.

Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite:

nach oben |

Ranking-Hits