Artikel aus China importieren

Für den „Import China“ sollten so viele Informationen wie möglich eingeholt werden. Angefangen von Importbeschränkungen und Regularien über einschlägige Bestimmungen bis hin zu Paragraphen und Anweisungen denen Folge zu leisten ist. Das Ganze System zum Import von Ware aus China ist sehr verzweigt und sehr komplex. Da ist es nicht immer leicht den Überblick zu behalten. Schon ein kleiner Fehler kann eine Menge Ärger mit sich bringen. Denn haftbar gemacht wird nicht der Lieferant sondern immer der Einkäufer, also derjenige der die Ware importiert hat , also in Umlauf bringt.

Was darf importiert werden und was nicht? Bei manchen Produkten gibt es zum Beispiel eine Mengenbeschränkung, eine Import China Überwachung oder andere sichernde Maßnahmen. Tabak, Textilien, Waffen oder landwirtschaftliche Erzeugnisse fallen in diesen Bereich. Es ist zwingend notwendig das hier die aufgestellten Regeln beachtet werden.

Verbote und Beschränkungen beziehen sich auch auf gefälschte oder raubkopierte Produkte. Wenn dies auch nicht für den Käufer ersichtlich war so haftet er trotz alledem dafür und trägt die ganze Verantwortung. Die Strafen sind nicht unerheblich, es muss mit Zerstörung der Ware ohne Finanzausgleich und einem Gerichtsverfahren gerechnet werden.

Beschränkungen erhoben werden auch auf Organismen, welche genetisch manipuliert wurden. Dies gilt für den Import von lebenden Tieren oder chemischen Produkten, welche bestimmte Stoffe unter anderem auch Quecksilber enthalten. Die Erhebung von Importbeschränkungen dient unter anderem zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller.

In diese Kategorie fallen chinesische Textilien, jedoch wird diese Beschränkung im Jahre 2008 außer Kraft gesetzt.

Auf Porzellan, Tischgeschirr, Küchenartikel, Schuhe (teilweise) und Keramik wurden die Beschränkungen bereits im Jahre 2005 aufgehoben.

In Einzelfällen gibt es auch so genannte „Anti-Dumping-Maßnahmen“bei Produkten aus China. Energiesparlampen zum Beispiel müssen mit 66,1 % verzollt werden. Bei Lederschuhen sieht es annähernd genauso aus. Auf Taschen aus PE wird ein „Strafzoll von 28,8 % erhoben. Eine Ausnahmeregelung besteht hier jedoch bei 130 Produzenten.

Sebastian Lange

s.lange(at)seoline.de

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