Die
private Vorsorge ist nicht nur für Freiberufler und Selbstständige wichtig. Vor dem Jahr 2005 – bevor es die Rürup Rente gab – musste die Altersvorsorge aus dem bereits versteuerten Einkommen bestritten werden. Doch seit 2005 beteiligt sich nun der Staat mit dem Alterseinkünftegesetz an der privaten Rente.
Rürup Sparer haben (im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung) mehr Steuervorteile: Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern werden die Beiträge mit dem Fiskus abgerechnet, doch jährlich werden die Abzugsbeträge um 400 Euro verbessert, sodass die Steuerersparnis auch für Arbeitnehmer jedes Jahr höher wird. Zudem ist die Rürup Rente Hartz-IV sicher und Rürup-Sparer können flexibel zuzahlen, auch wegen der Steuererstattungen durch das Finanzamt. Sie haben zudem einen Anspruch auf eine lebenslange Rente und müssen den Betrag nicht auf einmal in Anspruch nehmen. Je nach Risikoeignung ist die Rürup Rente in der klassischen und in der fondsgebundenen Variante erhältlich.
Steuervorteile können sich für Arbeitnehmer und Beamte aber auch bei der
Riester Rente ergeben: Für höchstmögliche Zulagen-Förderung müssen drei Prozent des Brutto-Einkommens eingezahlt werden. Ab dem Jahr 2008 sind es vier Prozent. Geringverdiener müssen für die volle Zulage nur 60 Euro im Jahr investieren und auch nicht berufstätige Ehepartner haben Anspruch auf eine Zulage. Ab dem Jahr 2008 geborene Kinder erhalten sogar eine einmalige höhere Zulage von 300 Euro statt bisher 185 Euro. Auch die Ansprüche aus der Riester Rente sind Hartz-IV sicher. Für junge Menschen unter 21 Jahre gibt es vom Staat dazu noch einen Bonus von einmalig 100 Euro. Für die spätere Auszahlung gilt, dass maximal 30 Prozent auf einen Schlag ausbezahlt werden und der Rest als lebenslange Rente fließt.
Andere Beiträge von julia | 26. November 2007 |
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Kategorie: Versicherungen