Der BGH hat in seinem Urteil vom 05.04.2006 (AZ – VIII ZR 152/05) entschieden, dass die in einem formularmässigen Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen, unwirksam ist, wenn dies an starre Fristen gebunden ist. Das gilt auch, wenn auf die üblichen Fristen insoweit Bezug genommen wird (zum Beispiel für Küche/Bäder: 3 Jahre, für Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jahre, für Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre). Eine solche Klausel zu den Schönheitsreparaturen enthält einen starren Fristenplan und ist deshalb unwirksam.
Zudem wurde in dem genannten Urteil entschieden, dass eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieter unwirksam ist.
Bereits mit der Entscheidung des BGH AZ – VIII ZR 109/05 – wurde klargestellt, dass eine solche Klausel , nach der der Mieter dazu verpflichtet wird, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und vom Zeitpunkt der zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen, bei Beendigung des Mietverhältnisses Renovierungsarbeiten vorzunehmen, unwirksam ist.
Für das
Mietrecht bedeutet das, sie sollten vor Beendigung des Mietvertrages und vor Ausführung der Schönheitsreparaturen unbedingt Ihren Mietvertrag darauf hin überprüfen, ob in ihm entsprechende unwirksame Klauseln enthalten sind. Ist dies der Fall, kann der Vermieter aufgrund der Unwirksamkeit der Klauseln vom Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen oder aber Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen nicht verlangen. Bei Zweifeln sollten Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Allerdings sollten Sie dies immer so frühzeitig tun, dass Ihnen noch genug Zeit verbleibt, die Schönheitsreparaturen selbst ausführen zu können oder ausführen zulassen. Die Kosten, die Sie durch die Beratung eine Rechtsanwalts, dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Mietrecht ist, einsparen können lohnend sein, denn die Kosten einer Renovierung liegen um ein vielfaches höher als die Kosten die Ihr
Rechtsanwalt für eine Beratung berechnen wird.
Michael Kruse, Berlin
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Kategorie: Recht