Bußgeld

Sie fahren gerade mit 60 km/h in eine Ortschaft und wollen langsam abbremsen. Plötzlich ein rotes Licht. Jetzt schnell noch mal ein Blick auf den Tacho und schauen wie schnell man war. In diesem Beispiel erwartet dem Fahrer laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Punkte in Flensburg kommen keine dazu.

Immer wieder kommt die Frage auf: Ab welcher Überschreitung muss ich meinen Führerschein abgeben?

Hier unterscheidet die Straßenverkehrsordnung zwischen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Strafen für vergehen innerhalb geschlossener Ortschaften sind viel höher als außerhalb geschlossener Ortschaften. Generell kann man sagen, dass bei einer Überschreitung (innerhalb geschlossener Ortschaften) von über 30 km/h ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Hierbei muss noch die Toleranz mit abgezogen werden. Diese beträgt 3 km/h. Wenn Sie also 84 km/h mit Ihrem Auto in einer Ortschaft fahren, dann bekommen Sie folgende Strafen: 1 Monat Fahrverbot, 3 Punkte in Flensburg und 100 Euro Geldbuße.

Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften sieht die Sache etwas anders aus. Die Grenze liegt hier bei über 40 km/h. Auch hier muss die Toleranz mit abgezogen werden. Diese beträgt hier 4 km/h. Wenn Sie also 115 km/h auf der Landstraße fahren, wo 70 als Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, erhalten Sie folgende Strafen: 1 Monat Fahrverbot, 3 Punkte in Flensburg und 100 Euro Geldbuße.

Bei den Strafen müssen noch Sonderfaktoren beachtet werden, die im Regelfall das Bußgeld und die Punkte in Flensburg in die Höhe treiben. Zum Beispiel: Sie haben Ihren Führerschein auf Probe und müssen Ihren Führerschein für einen Monat abgeben. Dann verlängert sich die Probezeit automatisch auf 4 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

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