Unfall und Führerschein
Ein Unglück kommt selten alleine. Ist man aus eigener Schuld in einen Unfall verwickelt, dann kann das unter Umständen katastrophale Folgen haben. Wenn man (und der andere Unfallbeteiligte) Pech hat, ist mit dem Unfall auch ein Personenschaden verbunden. Der Straßenverkehr hat heutzutage eine solche Intensität angenommen, dass kein auch noch so vorsichtiger Autofahrer gegen einen Unfall gefeit ist. Werden Personen bei dem Unfall verletzt, dann ist das Versicherungsnetz in Deutschland zum Glück so eng gestrickt, dass in aller Regel für eine vernünftige medizinische Versorgung gesorgt ist. Dem Unfallverursacher droht darüber hinaus aber noch weiteres Ungemach. Ist sein Fahrzeug nur in der Teilkasko versichert gewesen, trägt er den eigenen Schaden grundsätzlich selber. Es können je nach Schwere seines eigenen Verschuldens aber auch gerichtliche Verfahren auf ihn warten. Und was den Unfallverursacher meist am härtesten trifft ist die Tatsache, dass ihm durch das Gericht der Führerschein entzogen werden kann. Sobald eine rechtkräftige Verurteilung wegen eines Delikts, das mit dem Führen eines KFZ in Verbindung steht, im Raum steht, kann der Führerschein vom Gericht entzogen werden. Gleichzeitig wird das Gericht in diesem Fall anordnen, wie lange der Führerschein nicht mehr erteilt werden darf.
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