Aufpassen bei Versicherungsschutz

Bei einer solchen Vielzahl an verschiedenen Arten von Versicherungen wird es für den Verbraucher immer schwieriger das wichtige und notwendige herauszufiltern. Viele Versicherungsgesellschaften bieten heute ein sog. ‘Rundumsorglospaket’ an und versuchen so den Verbraucher mit dem kompletten Angebot zu überzeugen. Meistens ist jedoch so, dass die Beiträge für diese Versicherungen höher sind, als wenn man sich bei verschiedenen Gesellschaften versichert. Ein kostenloser Beitragsvergleich kann da Abhilfe schaffen. Er ist nicht nur kostenlos, sondern auch unverbindlich.

Kaum fällt der erste Schnee, schon passieren die ersten Unfälle. Meist liegt es daran, dass die Kraftfahrzeugbesitzer noch immer keine Winterreifen aufgezogen haben. Sollten sie unverschuldet mit Sommerreifen einen Unfall haben, kann es passieren das sie entweder gar nichts oder nur wenig von ihrer Kaskoversicherung ausbezahlt bekommen. Es ist daher ratsam beim ersten Kälteeinbruch sich die Mühe zu machen, und die Winterreifen aus dem Keller zu holen, und sie aufzuziehen.

Wer glaubt ohne Winterreifen den Winter zu überstehen, der darf sich dann aber auch nicht wundern, wenn bei einem Unfall die Kosten von der Kaskoversicherung nicht übernommen werden.

Wer seine Obliegenheitspflicht verletzt, der hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken, wies mit seinem Urteil die Klage einer Autofahrerin ab, die behauptet hatte, nachdem ihr Fahrzeug gestohlen wurde, sie hätte das Abhandenkommen des Fahrzeuges nur einer Versicherungsgesellschaft gemeldet. Nach Überprüfung des Sachverhalts durch den Versicherer stellte sich jedoch heraus, das sie auch ein Schadensformuler bei der Berufshaftpflichtversicherung und bei der Hausratversicherung gemeldet hatte.Die KFZ-Versicherung wollte somit den Schaden nicht bezahlen und der Richter des OLG gab der Versicherung recht.

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