Die beim Finanzamt einzureichende Steuererklärung stellt einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Steuerrechtes dar. Sie wird als Willenserklärung einer Person bezeichnet, die in der Steuererklärung freiwillig Daten bekanntgibt, welche zur Festlegung von Besteuerungen und der Steuerveranlagung dient. Die Steuererklärung wird dem örtlichen Finanzamt zugestellt und dort weiter bearbeitet. Hierbei gilt immer das Finanzamt des Ortes als zuständig, an dem der Steuerzahler seinen Hauptwohnsitz hat. Das
Finanzamt München wäre demnach sowohl für in München befindliche Unternehmen als auch für die Einwohner von München die richtige Anlaufstelle.In Deutschland erfolgt eine Steuererklärung auf Grundlage eines speziellen Vordruckes, welcher im Jahr vor Abgabe der Steuererklärung der Person zugestellt wird. Somit ist genügend Zeit, um alle steuerrelevanten Unterlagen, Abrechnungen, Quittungen und weitere Belege zu ordnen und zusammenzustellen. Sie dienen dazu, Angaben in der Steuerklärung zu belegen und eine wahrheitsgetreue Ausführung zu bezeugen. Seit etwa acht Jahren ist es möglich, eine Steuererklärung mittels elektronischer Übermittlung an das Finanzamt durchzuführen.
Besondere Hilfen beim Ausfüllen der recht umfangreichen Steuererklärung geben Steuervereine und Steuerberater. Sie kennen sich in speziellen Fragen des Steuerrechtes gut aus und können in abweichenden Punkten Unterstützung geben. Meist ist dies jedoch kostenpflichtig oder bedarf einer beitragspflichtigen Mitgliedschaft. Oftmals ist eine Steuererklärung für einen Laien recht kompliziert und professionelle Hilfe kann schon eine gute Alternative darstellen.
Formen der Steuerklärungen für Unternehmen sind die Umsatzsteuererklärung, sie gilt für Gewerbetreibende und selbständige Personen, die Gewerbesteuer, welche von Gewerbebetrieben eingereicht werden muss, und die Körperschaftssteuererklärung. Die letztgenannte Steuererklärung ist von Personenvereinigungen und Körperschaften zu leisten.
Für den Otto Normalverbraucher ist die Einkommenssteuererklärung natürlicher Personen gedacht. Sie gibt Auskunft über Einkommen und Ausgaben innerhalb eines Steuerjahres und wird auch als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Hierbei werden insbesondere Angaben über die Einkommens- und Verdienstverhältnisse gemacht. Als wichtige Gesichtspunkte werden zudem die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Der Steuerbescheid, welcher nach Prüfung der Steuererklärung durch das jeweils zuständige Finanzamt – für Einwohner von München also das
Finanzamt München – zugestellt wird, entscheidet über eine Gutschrift zuviel gezahlter Steuern oder einer entsprechenden Nachzahlung.
Für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung und auch der anderen Steuererklärungen bestehen gesetzlich festgelegte Abgabetermine und es gilt die allgemeine Abgabepflicht. Die Fristen für die Abgabe der Unterlagen liegen im darauffolgenden Jahr, bei Einkommensteuererklärungen immer bis Ende Mai. Im Rahmen der Steuerklärung werden insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen wirksam, welche eine Geheimhaltung der personen- und unternehmensspezifischen Angaben garantieren sollen.
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Kategorie: Finanzen