Rürup Rente nicht für alle interessant

Die Rürup Rente wurde eigentlich nur für Selbständige konzipiert allerdings können auch davon Beamte und besserverdienende Angestellte profitieren.
Und nun sind auch endlich die Fondsgesellschaften soweit passende Angebote auf den Markt zu bringen und somit auch in diesem Bereich den Interessierten nicht nur Rentenversicherungen zu bieten.
Die Rürup Rente auch Basisrente genannt funktioniert über die nachgelagerte Besteuerung. Dabei wird davon ausgegangen, dass man heute mehr Steuern bezahlt als bei Rentenbezug.
Dabei können verheiratete bis zu 40.000 Euro im Jahr einbezahlen, Singles nur bis zu 20.000 Euro jährlich. Von den Beiträgen in die Rürup Rente können ab dem Jahr 2008 66 Prozent steuerlich angesetzt werden, dies steigert sich dann jährlich um 2 Prozent bis 100 Prozent erreicht sind.
Allerdings hat auch die Basisrente bzw. Rürup Rente so einige Nachteile, denn wenn der Kunde in der Ansparphase stirbt, verfällt das eingezahlte Geld zugunsten der Versichertengemeinschaft. Um dies zu verhindern kann in die Rürup Rente eine Hinterbliebenenabsicherung eingebaut werden.
Diese Rente ist aber nicht beleihbar, verkaufbar und auch nicht vererbbar.
Die Rürup Rente ist auch deshalb konzipiert worden um eine Altersarmut für Selbständige zu verhindern und eben diesen Selbständigen durch die Rürup einen Anreiz zu geben. Dabei ist aber wohl vergessen worden, dass es viele Selbständige gibt, die wenig oder gar keine Steuern bezahlen. Für diese Selbständigen ist zwar eine Altersversorgung auch ganz wichtig, doch ein Anreiz über Steuervorteile können diese Menschen doch überhaupt nicht nutzen.
Zulagen wie bei der Riester Rente wäre auch bei Selbständigen deshalb der bessere Weg gewesen, das der Steuervorteil für viele nicht nutzbar ist wird sich dann wohl erst über die Zeit zeigen.

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