Wacklige Baufinanzierung

Die Baufinanzierung über eine kapitalbildende Lebensversicherung war in den 90er Jahren eine bei vielen beliebte Variante, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Nach Schätzungen von Verbraucherzentralen wurden ungefähr 10 Prozent aller Bauplanungen auf diese Weise realisiert.

Das übliche Bank-Darlehen sieht eine Reduzierung der Schuld durch monatliche Raten vor. Anders verläuft die Baufinanzierung über die kapitalbildende Lebensversicherung. Hier werden von den Bauherren lediglich die Zinsen bezahlt, der Tilgungsanteil für die Immobilie fließt hingegen in eine kapitalbildende Lebensversicherung. Renditeberechnungen seitens der Lebensversicherer von seinerzeit rund 7 Prozent machten die Finanzierung für die Häuslebauer somit einfach und übersichtlich. Leider haben sich aber, durch Neuberechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung der Bürger, veränderte Renditen ergeben. Diese liegen oft deutlich unter dem in den 90ern ermittelten Satz und damit besteht für einige Bauherren in den nächsten Jahren das Problem, die verminderte Rendite durch zusätzlich aufgebrachtes Kapital abfangen zu müssen, um die Immobilie abschließend bezahlen zu können.

Auch Lebensversicherer werden allerdings von Gerichten mehr und mehr in die Verantwortung gezogen, da sie, wenn ihnen bekannt war, dass die Lebensversicherung der Immobilienfinanzierung dienen sollte, zur Auskunft über Renditeveränderungen gegenüber dem Kunden verpflichtet sind.

Dies lässt sich seitens der Hausherren am einfachsten belegen, wenn die Versicherung als Tilgungslebensversicherung abgeschlossen wurde. Verschiedene Gerichtsurteile in den letzten Jahren bezüglich Schadenersatz durch die Versicherer sind so schon zugunsten der Hausherren ausgefallen. Auch wenn der Weg der Beweiserbringung für den Bauherren beschwerlich ist, sollte hier zur Absicherung unbedingt immer eine Prüfung der Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen den Lebensversicherer in Erwägung gezogen werden.

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