Die Pferdeversicherung
Auf Grund der enormen körperlichen Kraft und Größe eines Pferdes und dem damit verbundenen Risiko ist der Abschluss einer Pferdeversicherung unerlässlich, aber nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen, die Schäden und Wiedergutmachungsansprüche Dritter mit sich bringen können. Der Umfang des Versicherungsschutzes bezieht sich sowohl auf Personen- und Sachschäden als auch auf Vermögensschäden. Diese entstehen überwiegend Selbstständigen, wenn sie durch das Pferd an der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gehindert werden und so finanzielle Verluste erleiden.
Im Falle eines Schadens prüft die Versicherungsgesellschaft als erstes, ob es sich bei den an den Tierhalter herangetragenen Forderungen um berechtigte Schadensersatzforderungen handelt oder nicht. Sollte sich herausstellen, dass die Forderungen weder berechtigt noch in ihrer Höhe angemessen sind, wehrt die Versicherungsgesellschaft diese im Interesse des Versicherungsnehmers ab. Bei versicherten Schäden, die dem Pferdehalter zu Recht angelastet werden, leistet die Pferdeversicherung Wiedergutmachungs- bzw. Ersatzleistungen. Maßgeblich ist hierbei die Höhe der in der Versicherungspolice vereinbarten Versicherungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Für die Gewährung des umfangreichen Schutzes der Pferdeversicherung ist der Versicherungsnehmer zur Leistung regelmäßiger Beiträge verpflichtet. Diese hängen in ihrer Höhe von der Art, Anzahl und Risikoklasse der zu versichernden Pferde ab. Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen einer monatlichen, viertel-, halb- oder ganzjährigen Zahlungsweise.
Thomas Ewert
Ewd(ät)ewd-concept.de
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