Die Flatrate-Falle

Nachdem diverse Telekommunikationsanbieter, unter ihnen jüngst auch die E-Plus Mobilfunk-Tochter Base und der T-Online-Ableger Congstar, ihren Kunden zuhauf Kündigungen zukommen ließen muss sich die Branche die Frage gefallen lassen, was da eigentlich schief läuft, denn normalerweise kündigt der Kunde seinem Anbieter einen Mobilfunkvertrag (und nicht umgekehrt der Provider seinen Kunden) weil er sich von einem anderen Angebot attraktivere Konditionen verspricht oder auch aus einer Vielzahl anderer Gründe. Kunden sind schließlich das höchste Gut eines jeden serviceorientierten Unternehmens in der aufstrebenden deutschen Dienstleistungsgesellschaft.

Offenbar handelte es sich bei den Gekündigten um so genannte Intensivnutzer, also Anwender, die die zur Verfügung gestellten Leistungen der Provider in hohem Maße einsetzten. Das prinzipielle Problem dabei ist, das wohl keinem dieser Kunden bewusst gewesen sein dürfte, etwas Falsches getan zu haben oder die Provider-Leistungen gar missbraucht zu haben. Denn bei allen diesen Kündigungswellen in der Vergangenheit wie auch in der Gegenwart ging es stets um ein ganz bestimmtes Produkt: die Flatrate.

Flatrates sind ihrem Wesen nach nicht-haptische, also nicht-greifbare Produkte, die als Services oder andere immaterielle Leistungen vom Kunden abgerufen werden. Sie stammen von den englischen Begriffen flat für flach, platt, gleich und rate für Tarif, Gebühr ab und werden gängig als Pauschaltarife bezeichnet. Pauschaltarife liefern die Möglichkeit einer einheitlichen Abrechnung für Dienste, die prinzipiell auch ‚nach Aufkommen‘, also abhängig von der verbrauchten Menge oder anderen Einheiten abgerechnet werden könnten. Diese Vereinfachung bei der Preisgestaltung bestimmter Dienstleitungen hat sich als sehr effizientes Mittel zur Vermarktung bestimmter Produkte gerade aus der Telekommunikationsbranche erwiesen. Als besonders wirkungsvoll erwiesen sich dabei unbegrenzte Flatrates, also Festpreise für prinzipiell nach oben nicht begrenzte Leistungen. Entsprechend enthusiastisch wurden und werden Flats als „Grenzenlos-Produkte“ offensiv beworben, wodurch beim Empfänger solcher Werbenachrichten der Eindruck entstehen muss, man könne die Leistung ohne Zurückhaltung in Anspruch nehmen, ein solches Nutzungsverhalten sei ja nicht nur erlaubt sondern auch fest eingeplant. Anbieter sichern sich meist mit Passagen in ihren AGBs, dem ‚Kleingedruckten‘ ab, wo ein Wiederverkauf sowie die übermäßige, missbräuchliche Nutzung entgegen der verbreiteten Werbebotschaften dann doch untersagt werden.

In den späten 90er Jahren und vor allem kurz nach der Jahrtausendwende kamen erste Flatrates ohne Limit bei deutschen DSL-Anschlüssen in Mode(siehe auch geschichtliche Details zur DSL Flatrate und mobiler Flatrates) und kurze Zeit nach ihrer Einführung machte sich bereits wieder bei einigen Anbietern Ernüchterung breit: die für die Wirtschaftlichkeit der Flatrate-Produkte eingesetzte Mischkalkulation, bei der viele Profit bringende Wenig-Nutzer wenige unrentable Viel-Nutzer mehr als ausgleichen sollten, ging nicht auf. Es folgten erste Kündigungswellen, die zum Ziel hatten, die unökonomischen Dauersauger los zu werden und nur diejenigen Kunden zu behalten, welche nie vorhatten, die Flatrate tatsächlich auszunutzen und sich vielmehr lediglich das Flatrate-Feeling durch pauschale Abrechnung erkaufen wollten.

Das Prinzip der zu optimistischen Mischkalkulation funktionierte schon damals bei Festnetzanschlüssen nicht und es funktioniert heute bei sorglos kalkulierten UMTS Flatrate Angeboten genauso wenig. Trotz der Vorerfahrungen der kabelgebundenen Konkurrenz sind die Mobilfunk-Anbieter in die gleiche Falle getappt und müssen jetzt das PR-Desaster ausbaden, das die massenhafte Kündigung eigener Kunden gezwungener Maßen nach sich zieht.

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