Private Krankenversicherung

In einer privaten Krankenversicherung können sich Selbstständige, Freiberufler und Angestellte, die ein höheres Einkommen nachweisen können, versichern lassen.
Bevor man sich privat versichern lässt, sollte man sich ausführlich über die unterschiedlichen Tarifangebote und dessen Beiträge informieren.
Man kann sich Voll,- Teil,- und Zusatz versichern lassen.
Bei einer Vollversicherung sind die gesamten Krankheitskosten abgedeckt, im Gegensatz zur Teilversicherung, wo die Kosten nur Anteilsmäßig abgedeckt werden.
Durch eine Zusatzversicherung werden zusätzliche Risiken beispielsweise Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, abgedeckt.
Eine Annahme bei einer privaten Krankenversicherung hängt vom Alter, Geschlecht und den Gesundheitszustand sowie die zu versicherten Leistungen bei privaten Versicherungsunternehmen ab.
Besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, meistens bei Personen dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können sich diese Personen privat versichern lassen.
Auch die Beitragsbemessung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zum einen ist der Anfangsbeitrag für Frauen wesentlich höher, durch die längere Lebenderwartung und dadurch, dass Frauen in eine andere Risikostufe eingestuft werden. Das Eintrittsalter, die gewählten tariflichen Leistungen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, und der Gesundheitliche Zustand des Versicherten hängen von der Beitragsbemessung stark ab. Um einen niedrigen Beitrag zahlen zu müssen, sollte man sich also so früh wie möglich privat versichern lassen.
Je nach Gesellschaft und Tarif in der privaten Krankenversicherung sind folgende Leistungen versicherbar:

  • bei einer stationären Behandlung Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Zahnersatz für hochwertige Kronen etc.
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Brillen, Kontaktlinsen also Sehhilfe
  • Massagen und Physiotherapie Zuzahlungsfrei
  • Freie Klinikwahl
  • Heilpraktiker Behandlungen
  • Und Psychotherapie

Sind Familienangehörige ohne Beschäftigungsverhältnis, also ohne eigenes Einkommen, muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Bei einer gesetzlichen Versicherung wären die Familienangehörigen jedoch beitragsfrei mitversichert.
Ist ein Versicherter erst einmal bei einer privaten Krankenversicherung erweist sich ein wiederholter Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung eher als schwierig.
Dieses ist nur unter bestimmten Faktoren möglich. Wird der Versicherte plötzlich Arbeitslos, und fällt unter Hartz IV, oder sein Einkommen ist unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Vor Abschluss eines Vertrages bei einem privaten Versicherungsunternehmen, sollte man sich darüber Gedanken gemacht haben, welche Leistungen berücksichtigt werden sollen, und vor allem welcher Versicherung die private Krankenversicherung abgeschlossen werden soll. Es ist ratsam, vor Abschluss einen Versicherungsvergleich durch zuführen, und sich eventuell von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen. Versicherungsmakler haben in der Regel einen größeren Freiraum um an Tarif Informationen zu gelangen.

Dean Verkühlen / info (ät) webtechnik.net

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