Krankenkasse oder Private Krankenversicherung

Personen die sich Selbständig machen haben bei der gesetzlichen Krankenkasse 3 Monate Zeit die Anmeldung ab Beginn durchzuführen. Für die ersten 4 Wochen gilt grundsätzlich ein schwebender Versicherungsschutz, wenn die Anmeldung auch Rückwirkend zum Statuswechsel (Gewerbeanmeldung oder Meldung beim Finanzamt für Freiberufler) erfolgt. Nach der Gesundheitsreform vom Februar 2007 werden auch Selbständige rückwirkend Krankenversicherungspflichtig in der GKV, wenn eine Recherche der Krankenkasse nicht fristgerecht beantwortet oder gar ignoriert wird. Die Krankenkasse, bei welcher der Selbständige zuletzt versichert war, hat die Pflicht nach 3 Monaten festzustellen wo das ehemalige Mitglied krankenversichert ist. Wer glaubt das es mit Ignoranz getan ist, wird sich eines bessern belehren lassen müssen. Nach neuer Gesetzgebung hat die GKV das Recht Pflichtbeiträge rückwirkend ab Statuswechsel zu berechen und einzufordern. Wer es hier schleifen lässt wird unerwartet schnell mit Forderungen belastet, damit nicht genug. Denn der Regelfall ist der, dass der Selbständige sich von seiner Krankenkasse mit dem Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte einstufen lässt. Diese Einstufung gilt bis zum nächsten Steuerbescheid, was folgende logische Ereignisse auslöst. Sollte das Bruttoeinkommen, also Umsatz – Betriebsausgaben = Gewinn vor Steuer größer sein, als das geschätzte Brutto für den Mindestbeitrag, dann wird der neue Beitrag für das nächste Geschäftsjahr höher eingestuft. Wenn jetzt die Steuer auf den letzten Drücker eingereicht wurde, löst dass bereits Nachzahlungen für die Krankenkasse aus dem Vorjahr aus, zusätzlich zu eventuellen Nachzahlungen und höheren Vorauszahlungen an das Finanzamt. Rücklagen sofern vorhanden, werden in diesem Standardszenario erheblich geschröpft. Besser ist es den freiwilligen Status zu erkennen und die Vorteile einer PKV zu nutzen. Die Private Krankenversicherung verlangt ihren Steuerbescheid lediglich zur Anpassung ihrer Krankentagegeldversicherung, sofern versichert. Eine Abgabepflicht besteht hier keinesfalls. Der Beitrag einer PKV ist unabhängig von dem Einkommen des Selbständigen bzw. des Freiberuflers. Unser Tipp, wählen Sie einen Tarif mit einer Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen und begleichen Sie von der Rückerstattung ihrer privaten Krankenversicherung die Steuernachzahlung. Ein PKV Vergleich mit den entsprechenden Filtereigenschaften schafft hier schnell Klarheit.

Autor: Holger Ditzel Compare24 GmbH

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