Privat oder gesetzlich? Krankenversicherung clever wählen

Gegenwärtig vertrauen über 8 Millionen Menschen in Deutschland ihren Krankenversicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung an. Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen in den letzten drei aufeinander folgenden Jahren über der Pflichtversicherungsgrenze lag, Selbstständige und Freiberufler unabhängig von Fristen und Einkommenshöhe, Ärzte im Praktikum, Beamte, Richter und Studenten können der privaten Krankenversicherung beitreten.

Zum 01.07.2007 wurde die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt. Private Krankenversicherungen müssen Personen, die einst privat krankenversichert waren und nun weder gesetzlich versichert noch versicherungspflichtig sind, im Standardtarif versichern. Ab dem 01.01.2009 sind private Krankenversicherungen verpflichtet einen Basistarif, der den Standardtarif ersetzt, anzubieten. Er entspricht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherungen. Zudem sind Risikozuschläge beziehungsweise Vertragsablehnungen wegen Vorerkrankungen bei diesem Tarif ausgeschlossen. Im I. Halbjahr 2009 können ebenfalls bereits privat Krankenversicherte bei ihrer Krankenversicherung in den beitragsgünstigeren Basistarif wechseln, für über 55 Jährige, Hilfsbedürftige und Rentner ist der Wechsel zeitlich unbegrenzt.

Private Krankenversicherungen bilden, um die Beiträge im Alter trotz zunehmender Kosten für medizinische Behandlungen stabil zu halten, Alterungsrückstellungen. Diese sind Bestandteil der Beitragsberechnung, stellen aber kein persönliches Guthaben dar. Bisher verblieben die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel bei der alten Versicherung, dies führte dazu, dass gerade ältere Versicherungsnehmer kaum einen Wechsel wagten. Mit der Gesundheitsreform wurde die Mitnahme der Alterungsrückstellung eingeführt. Da aber bisher keine individuelle Alterungsrückstellung gebildet wurde, kann diese nur in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden. War der Versicherte in einem höheren Tarif bedeutet das für ihn finanzielle Nachteile, ein Teil der Alterungsrückstellungen verbleibt weiterhin bei der alten Versicherung.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Mitgliedern nur einen Standarttarif anbietet, können privat Krankenversicherte einen Leistungsumfang wählen, der ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Vorerkrankungen führen in der Regel zu Risikozuschlägen.

Freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalt, Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente (abzüglich vereinbarten Eigenanteil), volle Erstattung der Kosten für Zahnersatz sind nur einige Vorteile einer privaten Krankenversicherung.

Besonders für junge Singles und Ehepaare mit überdurchschnittlichem Einkommen ist eine private Krankenversicherung zu empfehlen. Für Familien mit Kindern ist zu bedenken, dass private Krankenversicherungen keine Familienversicherung anbieten können.
Die Gesundheitsreform bringt einige Veränderungen bei den privaten Krankenversicherungen mit sich, aber sie bieten auch weiterhin ihren Versicherten ein umfangreiches Leistungsspektrum und tragen dem demographischen Wandel in Deutschland Rechnung. Jeder privat Krankenversicherte sorgt für die höheren Krankheitskosten im Alter selbst vor und belastet damit nicht die jüngere Generation. Die gesetzlichen Krankenversicherungen arbeiten nach dem Umlageverfahren, immer weniger Beitragszahler sollen die erhöhten Krankheitskosten der älteren Menschen finanzieren, eine Rechnung die nicht aufgehen kann. Die angestiegenen Verluste im I. Quartal 2008 beweisen dies. Ein Krankenversicherung Vergleich macht daher in jedem Fall Sinn.

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