Die Wahl des richtigen Buchhalters für ein Unternehmen kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Er kennt alle Unternehmenskennzahlen und es ist daher nicht leicht einen Nachfolger zu finden. Viele Softwarelösungen helfen aber auch weiter bei Fragen zu
Lohn- und Gehaltsabrechnung und sind auch für kleine Unternehmen geeignet, um die komplette Buchhaltung abzuwickeln. Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter hat, muss es ein Konto zur Abrechnung von Sozialleistungen führen. Hier sind alle vom Arbeitgeber gezahlten Leistungen wie Boni und Provision, Urlaubs- oder Krankengeld, Versicherungskosten und Lohnsteuer aufgeführt. Festangestellte erhalten Gehalt, Arbeiter dagegen erhält Lohn. Es ist anzunehmen, dass deshalb die Kosten für die Gehälter jährlich die gleiche Höhe haben und dieses Brutto-Entgelt deshalb wiederkehrende Kosten sind. Bei bezahlten Überstunden sind diese auch in die Gehaltsabrechnung mit aufzunehmen. Die Dienstleistung eines
Buchhalters besteht darin, quantitative Informationen vor allem finanzieller Art, über die wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens zu liefern. Dies ist insbesondere für wirtschaftliche Entscheidungen – wie Personaleinstellung – wichtig. Die Mindestanforderungen an die Buchführung – auch bei kleinen Unternehmen – sind: Jahresabschlüsse und Bestandsaufnahmen (d.h. Bilanz und Inventur), Warenausgangsbuch, Kassenbuch und die grundsätzlich die zeitnahe und geordnete Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle. Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer. Für die Höhe der Lohnsteuer, ist die Höhe des Arbeitslohns und die Steuerklasse entscheidend. Am Ende des Kalenderjahres trägt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuer folgende Werte ein: Bruttolohn und die Abzugsbeträge, die er vom Gehalt an das Finanzamt abgeführt hat (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge). Die Aufwendungen für soziale Absicherung (also Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) sind auch für den Arbeitgeber einzukalkulieren. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein.
Autor: Torsten Paul
Email: info@tp-buchhaltungsbuero.de
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Kategorie: Business