Arbeitsschutz
Des Weiteren kann der Arbeitsschutz in den allgemeinen Arbeitsschutz und in den sozialen Arbeitsschutz unterteilt werden. Bei dieser Unterteilung befasst sich der allgemeine Arbeitsschutz mit Schutz der Gesundheit und des Lebens des Arbeitnehmers. Durch den allgemeinen Arbeitsschutz soll außerdem gewährleistet werden, dass die auszuführende Tätigkeit menschengerecht gestaltet wird und die Arbeitskraft erhalten wird. Der soziale Arbeitsschutz beschäftigt sich mit allgemeinen Regelungen, wie zum Beispiel mit der Arbeitszeit und dem Kündigungsschutz.
Wichtig ist vor allem auch die Arbeitssicherheit. Die Arbeitssicherheit soll das sichere Ausführen einer Tätigkeit gewährleisten. Hierbei müssen technische, organisatorische und persönliche Voraussetzungen berücksichtigt werden. Ist die Arbeitssicherheit nur teilweise oder gar nicht gegeben, kann es zu gesundheitlichen Schäden kommen. Außerdem sind weitere Folgeschäden durch die nicht sicher ausgeführte Tätigkeit zu erwarten. Sollte dies der Fall sein spricht man von einer nicht fachmännischen Arbeit. Wird eine solche nicht fachmännische Arbeit vom Unternehmen oder von anderen Aufsicht habenden Personen, also vom Geschäftsführer, Meister oder Betriebsleiter, bei den Mitarbeitern in Auftrag gegeben, kann es zu zivil- und strafrechtlichen Folgen für den Auftraggeber kommen.
Der Arbeitsschutz wird in Deutschland durch bestimmte Behörden im dualen System überwacht. Zum einen sind die Arbeitsschutzbehörden der einzelnen Bundesländer für die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzes zuständig. Die hierzu gehörenden Behörden sind zum Beispiel das Amt für Arbeitsschutz, das Gewerbeaufsichtsamt, Landesamt für Arbeitsschutz und das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Den zweiten Bereich des dualen Überwachungssystems stellen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Hierzu gehören unter anderem die Berufsgenossenschaften und die gesetzlichen Unfallkassen.
Die Regelungen des Arbeitsschutzes sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert. Hierzu gehört in erster Linie das Arbeitsschutzgesetz mit den entsprechenden Verordnungen, wie zum Beispiel Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln usw. Auch im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sind die Richtlinien für den Arbeitsschutz verankert. Des Weiteren sind Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz, im Chemikaliengesetz und im Atomgesetz enthalten.
Auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sollte jedoch nicht nur im Betrieb oder bei der Arbeit geachtet werden. So sollten zum Beispiel auch Tätigkeiten, die als Hobby ausgeführt werden, unter dem Arbeitsschutz stehen.
Dean Verkühlen
info ( ät) webtechnik.net
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