Die Riester und Rürup Rente als staatliche Förderrente

Die gesetzliche Rente wird zukünftig nur noch etwa 60 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor dem Rentenbezug betragen. Damit wird die gesetzliche Rente zukünftig nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch im „Rentnerdasein“ beibehalten zu können. Aus diesem Grund sollte jeder versuchen, diese entstehende Rentenlücke zu schließen. Am besten gelingt dies mit der Drei-Säulen-Theorie der Altersvorsorge, bei der Arbeitnehmer die eigene Altersvorsorge auf drei Bereiche aufbauen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge.

Ein Anreiz zur Eigenvorsorge im Bereich der privaten Altersvorsorge wurde durch den Staat in Form der Riester- und der Rürup-Rente geschaffen, wobei beide Formen der Altersvorsorge auf freiwilliger Basis beruhen. Die Riester-Rente dient der Altersvorsorge von Arbeitnehmern, die Rürup-Rente zielt auf die Selbständigen oder Besserverdienenden ab.
Die Riester- und auch die Rürup-Rente zählen zu den Förderrenten, da diese beiden Altersvorsorgen auf unterschiedliche Weise staatlich gefördert werden. Wichtig dabei ist, dass die gewählte Anlageform auch zertifiziert ist, denn nur dann kann die Förderung in Form von Zulagen oder Steuerbegünstigungen beantragt werden.
Die Rürup-Rente entstand 2005 als ein vollkommen neuartiges Modell der Förderrente im Bereich der privaten Altersvorsorge, geschaffen von Bert Rürup. Die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, ist eine staatlich subventionierte Altersvorsorge für Selbständige, Gutverdienende und Freiberufler, begründet in einem Rentenversicherungsvertrag. Die Rürup-Rente beinhaltet verschiedene Tarife, die aus konventionellen und fondsgebundenen Rentenversicherungen bestehen können. Die Förderung durch den Staat besteht darin, dass die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind, wobei gesetzliche Maximalbeträge gelten. So muss der Versicherungsnehmer beachten, dass bei der Rürup-Rente das gesparte Kapital als eine lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt wird und zudem die Zahlungen nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Auch in diesem Bereich der privaten Altersvorsorge ist es möglich, Zusatzversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsrente oder Hinterbliebenenrente abzuschließen, eine steuerliche Förderung ist auch hierbei unter gewissen Bedingungen möglich.
Vom Leistungskriterium her ist die Rürup- Förderrente mit der gesetzlichen Rente vergleichbar. Wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung dürfen die ausgezahlten Renten nicht als Einmalzahlung fließen, sondern als monatliche Rente ausgezahlt werden.
Bei der Rürup-Rente ist es auch nicht möglich, den Vertrag zu verschenken, zu vererben, zu beleihen oder auf andere Personen zu übertragen, die Rente gilt nur dem Vertragsnehmer.
Der gesetzlich festgelegte, maximale Betrag pro Jahr, der steuerlich abgesetzt werden kann, liegt bei 20.000 Euro pro Person. Das angesparte Kapital bei der Rürup-Rente zählt als nicht verwertbares Vermögen und kann aus diesem Grund nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, zudem kann das Kapital während der Ansparphase nicht gepfändet werden.

Die Riester-Rente hat ihren Namen durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, bekommen. In Kraft trat die Riester-Rente mit ihrer staatlichen Förderung im Jahre 2000/2001. Die Beiträge zur Riester Altersvorsorge werden in der Regel auf dem Kapitalmarkt angelegt und daraus ein Deckungskapital für jeden Einzelnen gebildet, das die späteren Renten-Zahlungen decken soll.
Die Förderung der Riester-Rente kann entweder durch eine Steuerreduzierung aufgrund des Sonderausgabenabzuges erhalten werden, oder durch eine so genannte Altersvorsorgezulage durch den Staat. Die Riester-Rente wird nur dann gefördert, wenn es sich um eine monatliche, lebenslange Auszahlung handelt, die mit dem Rentenbeginn eintritt. Dabei muss das 60. Lebensjahr vollendet sein. Die Riester-Rente darf wie die Rürup-Rente nicht gepfändet oder beliehen werden, eine anderweitige Verwendung ist ebenfalls ausgeschlossen.

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