Die Bundesregierung hat letztes Jahr die allgemeine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung beschlossen. Seit dem 01.04.2007 besteht KV-Pflicht für die GKV und seit dem 01.07.2007 in der PKV. Menschen ohne Krankenversicherung müssen von der Krankenversicherung, in der sie zuletzt versichert waren, wieder aufgenommen werden. Das bedeutet, dass auch die
Private Krankenversicherung ihre ehemaligen Mitglieder aufnehmen muss. Dazu wird der Basistarif ab 01.01.2009 in der PKV eingeführt. Für diesen Basistarif besteht Abschlusszwang (Kontrahierungszwang), egal wie alt und gesund der betroffene Mensch ist. Dieser Tarif wird ca. 500,- Euro plus Pflegepflichtversicherung monatlich kosten, bei Leistungen vergleichbar mit denen in der GKV. Ab 01.01.2009 muss jeder Bürger in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen können. Wer keine Krankenversicherung hat, muss dann mit Bußgeldbescheiden und Nachzahlungen rechnen. Die GKV verlangt inzwischen die Nachzahlung seit Einführung der Pflicht (04/2007). Die letzten gesetzlichen Bestimmungen zur Kalkulation des künftigen Basistarifs wurden Ende Juni 2008 im Bundestag beschlossen. Personen die heute bereits privat krankenversichert sind, erhalten die Möglichkeit, in der Zeit vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 zum 01.01.2010 ihre PKV zu wechseln, unter Mitnahme nur eines Teiles ihrer bisherigen Altersrückstellungen. Dieser Teil errechnet sich auf der Grundlage des oben beschriebenen künftigen Basistarifes (ca. 50 % ihrer Altersrückstellungen). Allerdings können diese Rückstellungen nur in den Basistarif der neuen Gesellschaft überführt werden. Dort müssen Wechsler mit einer Bindefrist von 18 Monate versichert bleiben mit einem Beitrag von ca. 500 Euro + Pflegepflicht bevor Sie in einen besseren Tarif der Gesellschaft (Zieltarif) wechseln können. Die Altersrückstellungen verbleiben aber im Basistarif der neuen Gesellschaft. Das heißt, dass Personen die von ihrem Wechselrecht gebrauch machen nach 18 Monaten Ihre Altersrückstellungen im Topf des Basistarifes der Gesellschaft belassen und ohne Altersrückstellungen ihren Zieltarif beginnen. Faktisch ist damit die Option zum Wechsel zu einer anderen Gesellschaft nicht ratsam. Es wird sicherlich nur Einzelfälle geben, wo jemand deutlich über 500,00 Euro für seinen KV-Beitrag bezahlt, und diese Option nutzen möchte. Bei Bedarf sprechen Sie besser vorher mit einem Versicherungsmakler. Wer ab 01.01.2009 in die
PKV wechselt, muss künftig einen ca. 15% – 20 % höheren Beitrag bezahlen. Das ist der kalkulierte Portabilitätszuschlag den jedes PKV-Unternehmen in die Kalkulation aufnehmen wird, denn die neuen Tarife erlauben die Weitergabe der Rückstellungen in voller Höhe. Genaue Zahlen dazu sind noch nicht bekannt. Aus diesem Grund spricht die Branche auch von alter und neuer PKV-Welt. Das bedeutet, dass bereits PKV-Versicherte den Portabilitätszuschlag nicht bezahlen müssen, weil dieser nur für Neuabschlüsse ab 01.01.2009 gilt. Wer sich heute Gedanken zum Wechsel von der GKV in die PKV macht, sollte es besser jetzt noch im Jahr 2008 erledigen. Sonst kann es nur noch teurer werden (das gilt für beide Systeme PKV und GKV).
Holger Baer Compare24 GmbH
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Kategorie: Versicherungen