Gewerbesteuer
Gewerbesteuer muss bezahlen, wer ein Gewerbe betreibt, also alle Unternehmer und Unternehmerinnen die im Handel, in der Dienstleistung oder im Handwerk und in der Industrie selbstständig arbeiten. Ausgenommen sind freie Berufe, wie Anwälte oder Ärzte und Landwirte. Die Gewerbesteuer wird direkt von den Kommunen erhoben, ausschlaggebend für die Höhe ist der Gewerbeertrag. Die Kommunen setzen den prozentualen Betrag eigenständig fest. Das heißt, wie viel Gewerbesteuer bei gleichem Ertrag zu zahlen ist, hängt letztlich vom Standort des Gewerbebetriebes ab. Durch Wahl des richtigen Standortes lassen sich bei der Gewerbesteuer immense Summen einsparen.
Personengesellschaften und natürliche Personen haben laut Gesetz einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Kleinstunternehmer zahlen somit in der Regel keine Gewerbesteuer.
Hat die Kommune für einen Unternehmer die Gewerbesteuer festgesetzt so muss diese quartalsweise an die Gemeinde als Vorauszahlung erbracht werden. Mit der Gewerbesteuererklärung erfolgt dann die Jahresabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres. Der Gewerbetreibende muss die Gewerbesteuererklärung bei seinem zuständigen Finanzamt abgeben, das Finanzamt setzt den Messbetrag für die Gewerbesteuer fest und die Gemeinde darüber in Kenntnis. Von der Gemeinde bekommt der Gewerbetreibende dann den Gewerbesteuerbescheid.
Neu ist, dass seit 2008 die Gewerbesteuer bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Damit die dadurch entstandene steuerliche Mehrbelastung nicht zu hoch wird, wurde der Staffeltarif abgeschafft. Für Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften gilt nun eine einheitliche Steuermesszahl in Höhe von 3,5 Prozent des Ertrags aus dem Gewerbe. Des Weiteren wurde die Richtlinie für die Hinzurechnung von Schuldzinsen, Leasingraten und Finanzierungsanteile aus Miet- und Pachtzinsen geändert. Übersteigt deren Summe insgesamt den Betrag von 100.000 Euro, werden diese Ausgaben zu 25 Prozent auf den Gewerbeertrag addiert.
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