Die Mini-GmbH

Die Mini-GmbH, 1-Euro-GmbH, sollte bereits Ende des Jahres durch den Bundesrat abgesegnet werden. Die Einführung der Unternehmergesellschaft wird sich voraussichtlich bis Anfang nächsten Jahres verzögern. Die Gründung der ein-euro-gmbh ist vor allem für Personen gedacht, die über wenig Startkapital verfügen. Gegenüber der normalen GmbH ist kein Startkapital in Höhe von 25000 Euro notwendig, sondern in diesem Fall reicht zunächst eine Mindesteinlage von einem Euro aus. Wer sich dazu entschließt, eine Mini-GmbH zu gründen, sollte jedoch einige Regeln beachten. Die Unternehmensgesellschaft benötigt einen beglaubigten Gesellschaftervertrag und eine Handelsregistereintragung, genau wie die normale GmbH. Desweiteren muss ein Gesellschafterbeschluss vorgelegt werden, der den benannten Geschäftsführer der ein-euro-gmbh legitimiert, und eine Auflistung aller beteiligten Gesellschafter. Jeder Gesellschafter muss dabei zusätzlich die Stammeinlage von einem Euro nachweisen. Gegenüber der normalen GmbH gibt es weitere Unterschiede die der zukünftige Unternehmer kennen sollte: Für die UG darf kein selbstentworfener Gesellschaftervertrag genutzt werden, sondern in diesem Fall muss eine vorgefertigte Mustersatzung verwendet werden. Die Mustersatzung muss anschließend von allen Gesellschaftern unterschrieben werden, und ein Notar beglaubigt im Anschluss alle vorhandenen Unterschriften. Neben der Mustersatzung wird es ebenfalls ein vorgefertigtes Formular für die Handelsregistereintragung geben, welches den Gesellschaftern die Eintragung erleichtern wird. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich, es sollte dem Formular jedoch ein Gesellschafterbeschluss beigelegt werden. Weitere fachliche Informationen findet man auf den passenden Fachportalen. Die Beratung und Information sollte bei diesem Thema im Vordergrund stehen, damit wichtige Punkte bei der Gründung nicht übersehen werden.

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