Technische Vorgaben im Behälterbau

Der Behälterbau bedient mit den unterschiedlichsten Behältern viele verschiedene Branchen. Die meisten Behälter werden aus Metall produziert und haben in der Regel eine zylindrische Form. Der Grund für die Formgebung ist einfach, es wird Platz gespart und die Behälter sind flexibler einsetzbar.

Die ideale Form für einen Druckbehälter aber wäre nicht der Zylinder sondern die Kugel. Druckbehälter müssen speziellen Belastungen standhalten und den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden. Alle Druckbehälter haben allerdings ein Kriterium gemeinsam: Ihr Innendruck ist höher als der Druck, der außerhalb gemessen wird. Druckbehälter werden als Lagerbehälter beispielsweise für Flüssiggase eingesetzt oder als Silobehälter. Auch Hydraulikspeicher sind Druckbehälter und im Behälterbau genauso bekannt wie Wasserabscheider oder Rührwerksbehälter.
Wie so gut wie alle Herstellungsprozesse in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt auch die Produktion der Druckbehälter im Apparatebau bestimmten gesetzlichen Regelungen. Seit dem Jahr 2002 gibt es eine EG-Richtlinie (97/23/EG), die so genannte Druckgeräterichtlinie oder umgangssprachlich auch Druckbehälterverordnung bezeichnet. Diese Richtlinie bestimmt beispielsweise, dass Druckbehälter nur mit einer EG-Konformitätserklärung und einem CE-Zeichen auf den Markt gebracht werden dürfen. Je nachdem, wie die Gefahrenstufe des Druckbehälters eingeschätzt wird, erhält er die Kategorie I bis IV. Es gibt verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren, nach denen Druckbehälter kategorisiert werden. Auf dem Behälter wird ein so genanntes Herstellschild angebracht, auf dem die Herstellnummer, die Betriebsdaten wie Druck, Temperatur und Volumen sowie das CE-Zeichen verzeichnet sind. Der Hersteller des Druckbehälter ist in jedem Fall verpflichtet, eine Gefahrenanalyse und auch eine Betriebsanleitung zu erstellen. Dabei müssen Spezifikationen genannt werden wie spezifische Verwendungsbestimmung, wie muss der Behälter montiert werden und wie wird er in Betrieb genommen. Die kontinuierliche Benutzung und Wartung gehören genauso dazu wie falsche bzw. unsachgemäße Verwendungsmöglichkeiten.

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