Fachliche Kompetenz von Lohnsteuerhilfevereinen und DIN-Norm 77700

Kein anderes Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie die Steuergesetzgebung. Daher ist es besonders wichtig, dass Lohnsteuerhilfevereine und deren Beratungsstellenleiter im Interesse deren Mitglieder die steuerfachliche Qualitätssicherung sicher stellen, um sie optimal steuerlich vertreten zu können.

Beispielhaft sei hier der Lohnsteuerhilfeverein “Vereinigte Lohnsteuerhilfeverein e.V. genannt. Der Lohnsteuerhilfeverein “Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.”, der Lohnsteuerhilfeverein mit dem bundesweit dichtesten Netz örtlicher Beratungsstellen, hat daher seine Schulungsdurchführungen bisher als einziger Lohnsteuerhilfeverein nach ISO 9001 TÜV zertifizieren lassen. Mehrmals jährlich werden die Beratunsstellenleiter in diesem Schulungswerk steuerlich fortgebildet und unterziehen sich einer Fachprüfung (“ZVL-Prüfung), die vom ZVL-Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. durchgeführt wird.

Zusätzlich müssen die Beratungsstellenleiter vor Tätigkeitsaufnahme nach Vorlage der entsprechenden Fachnachweise von der zuständigen staatlichen Behörde (OFD Oberfinanzdirektion) eingetragen werden. Allerdings stellen die behördlich fixierten Anforderungen keine absolute Qualitätsaussage für den Verbraucher dar. Der NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., dessen größter Mitgliedsverein die “Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.” ist, war daher Initiator und federführender Hauptträger der Erstellung einer DIN-Norm für die Beratungsstellenleiter und Mitarbeiter in Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, an der Vertreter von Anwälten, Steuerberater der Finanzverwaltung und der Verbraucher mitarbeiteten. Beteiligt waren ferner der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL), der Deutsche Anwaltverein e.V.(DAV), der Steuerberaterverband e.V. (DStV), Fachleute aus der öffentlichen Finanzverwaltung sowie – korrespondierend – die Stiftung Warentest und der DIN-Verbraucherrat. Mit dieser Dienstleistungsnorm DIN 77700 (Dienstleistung der Lohnsteuerhilfevereine) werden nun erstmals die steuerfachlichen Anforderungen, die internen Abläufe und die Ausstattung an die Beratungsstellenleiter und Mitarbeiter in den Beratungsstellen als Qualitätsaussage fixiert (siehe DIN-Norm-Muster: Zertifikat für Beratungsstellenleiter). Es ist daher davon auszugehen, dass damit in den nächsten Jahren für die Verbraucher die Qualität und Dienstleistung der örtlichen Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen und deren Leiter transparenter wird.

Über 1.000 Berater/innen des Lohnsteuerhilfevereins “Vereinigten Lohnsteuer e.V.” sind bereits nach DIN 77700 zertifiziert!

Auch meine Beratungsstelle erfüllt diese steuerfachlichen Qualitätsnormen und hat einiges zu bieten….

persönliche und individuelle Beratung

Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung … (siehe Leistungsübersicht ).

Werden auch Sie Mitglied!

—> zur Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle

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