Rürup Rente: Ist die Absicherung der Familie möglich?

Wer sich heute mit seiner Altersvorsorge beschäftigt, stellt sich auch immer die Frage, wie Familienangehörige im Todesfall abgesichert sind und was im Ernstfall mit dem angesparten Geld passiert.

Gerade wenn man sich mit dem Gedanken trägt eine Rürup Rente abzuschließen, sollte man sich ausführlich mit der Hinterbliebenenabsicherung befassen. Durch die steuerlichen Vorteile die eine Rürup Rente genießt, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. So hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Entnahmen aus einem Rürupvertrag nur als Rentenleistungen erfolgen dürfen. Eine Kapitalabfindung darf nicht vorgenommen werden. Und auch der Hinterbliebenenschutz ist bei einer Rürup Rente stark eingeschränkt.

Da die gesetzliche Rentenversicherung bei der Konzeption der Rürup Rente Vorbild stand, ist der Hinterbliebenenschutz in beiden Altersvorsorgemodelle identisch. So darf eine Leistung im Todesfall des Rentners bzw. Sparers nur an den Ehegatten oder die versorgungsberechtigten Kinder erfolgen.

Im gesetzlichen System spricht man dann von Witwen- bzw. Witwerrente oder Waisenrente. Bei der Rürup Rente spricht man von Hinterbliebenenrente. Neben der Hinterbliebenenrente sieht die Rürup Rente im Gegensatz zu gesetzlichen Rentenversicherung noch eine weitere Möglichkeit vor. Verstirbt der Rürupsparer, so kann der Ehegatte das bisher angesammelte Kapital in einen eigenen Rürupvertrag übertragen lassen. Besteht zum Zeitpunkt des Todes noch kein Rürupvertrag, kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, um die Übertragung vorzunehmen.

Eine Rürup Rente kann auch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. Somit besteht dann auch finanzieller Schutz, wenn die versicherte Person schwer erkranken sollte und nicht mehr in der Lage ist, die bisherige Tätigkeit auszuüben.

Wer allerdings eine dritte Person, nicht zum berechtigten Personenkreis gehörende Person absichern möchte, der muss einen zusätzlichen Schutz in Form einer Risikolebensversicherung abschließen.

Weitere Informationen zum Hinterbliebenenschutz der Rürup Rente kann man unter www.ruerup-rente-infoportal.de nachlesen.

Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite:

nach oben |

Ranking-Hits