Altfahrzeuggesetz

Wussten Sie, dass Fahrzeughersteller sowie Autoimporteure nach dem Altfahrzeuggesetz zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet sind? Wussten Sie auch, dass Hersteller und Importeure eine umweltgerechte Autoverschrottung, Verwertung und Autoentsorgung gewährleisten und die dabei entstehenden Kosten selbst tragen müssen? Vielen Verbrauchern ist diese Tatsache nicht bekannt!

Viele Fahrzeuge enthalten am Ende ihrer Lebensdauer immer noch eine Menge verwertbare Teile – jedoch auch gefährliche und umweltgefährdende Stoffe. Dies bedeutet, dass Altfahrzeuge nach nach gesetzlichen Vorgaben zerlegt und verwertet werden müssen. Hierzu wurden die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen im neuen Altfahrzeuggesetz niedergelegt. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Importeure, Kraftfahrzeughersteller, Verbraucher sowie die Entsorgungswirtschaft.
Gerade für Verbraucher sieht es folgende wesentliche Neuerungen vor:

unentgeltliche Rücknahme von Altfahrzeugen (einschließlich leichter Nutzfahrzeuge wie z. B. Kleinbusse) durch Hersteller und Importeure

Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen haben die ordnungsgemäße Autoverschrottung und Autoentsorgung sicherzustellen.

Autoverschrottung sowie Autoentsorgung werden von sogenannten Autoverwertern übernommen. Die Entsorgung kann allerdings gerade dann kostenpflichtig werden, wenn gebrauchte Autoteile bzw. alle teuren Teile bereits ausgebaut sind und das Fahrzeug somit für die Verwerter wertlos ist. Dies steht jedoch im Widerspruch dazu, dass die Entsorgungskosten von den Herstellern bereits in den Fahrzeugpreis einkalkuliert werden. Informieren Sie sich als im Voraus über die Konditionen Ihres Herstellers und bestehen sie auf Ihren Anspruch zur kostenlosen Autoentsorgung.

Prinzipiell kostenlos ist die Abgabe eines Altfahrzeuges in den Annahmezentren eines Herstellers, dies können zum Beispiel Vertragshändler sein. Bei einer kostenlosen Autoentsorgung ist grundsätzlich zu beachten, dass das Fahrzeug nicht ausgeschlachtet ist und das Auto einer Müllhalde gleicht, also andere fahrzeugfremde Gegenstände mitentsorgt werden sollen. Muss das Fahrzeug abgeholt werden, hat der Halter die Transportkosten zu tragen.

Natürlich können Sie ihr Altfahrzeug nicht jedem beliebigen Händler auf den Hof stellen. Informieren Sie sich daher vor ab bei dem Hersteller Ihres Fahrzeugs über entsprechende Rücknahmestellen oder Demontagebetriebe. Alle großen Hersteller informieren im Internet über Anlaufstellen zur Autoverschrottung oder Autoentsorgung. Sie können sich auch direkt bei einem Autoverwerter in Deutschland darüber informieren, ob für Sie kosten anfallen würden.

Wenn Sie alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben sowie die Regelungen Ihres Herstellers beachten, sollte einer kostenlosen Autoentsorgung also nichts im Wege stehen.

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