Wissenswertes zum Girokonto
Das Girokonto ist dabei im rechtlichen Sinn ein Kontokorrentkonto, über das Eingänge und Ausgänge gebucht werden können. Der Saldo, also der Kontostand, wird täglich ermittelt und dem Kunden über einen Kontoauszug zur Verfügung gestellt. Bei der Nutzung des Onlinebankings ist es zudem möglich, die Kontoumsätze täglich aktuell abzufragen und so jederzeit über den aktuellen Kontostand informiert zu sein.
Die Eröffnung eines Girokontos ist sowohl für Erwachsene als auch für Kinder möglich. Soll ein Girokonto für Minderjährige eröffnet werden, ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, also der Eltern, notwendig. In vielen Fällen bieten die Banken dabei sogar spezielle Konten für Kinder, Jugendliche und Studenten, die nicht nur von den Kontogebühren befreit sind, sondern auch eine Guthabenverzinsung und weitere Extras bieten.
Auch die Girokonten für Erwachsene unterscheiden sich von Institut zu Institut mitunter erheblich. Bei der Kontoeröffnung sollte man daher die Angebote der Banken genau prüfen und vergleichen. So berechnen viele Filialbanken nach wie vor hohe Monatsgebühren, die bis zu 10 Euro pro Monat betragen können. Zudem werden mitunter Kosten für Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften fällig. Und auch wenn das Konto gebührenfrei angeboten wird, sind mitunter Voraussetzungen für die kostenlose Kontoführung zu erfüllen. Nicht selten verlangen die Banken beispielsweise einen monatlichen Mindesteingang oder ein Mindestguthaben.
Um Geld vom Girokonto verfügen zu können, geben die Banken Karten aus, mit denen Abhebungen am Geldautomaten möglich sind. Unterschieden werden dabei einfache Bank- oder Service-Karten, die oft nur am jeweiligen Institut funktionieren. EC/Maestro-Karten hingegen können an allen Automaten mit dem Maestro-Zeichen eingesetzt werden, sogar weltweit. Auf Wunsch des Kontoinhabers können die Institute bei positiver Bonität auch eine Kreditkarte ausstellen, die jedoch oft mit einer Jahresgebühr verbunden ist.
Bei jeder Kontoeröffnung fragen die Banken die Daten der Schufa ab. In einigen Fällen kommt es bei einem negativen Schufa-Eintrag zu einer Ablehnung der Kontoeröffnung, die jedoch nicht hingenommen werden sollte. Die Banken haben sich nämlich selbst zur Eröffnung von Girokonten für Jedermann verpflichtet. Diese Konten werden jedoch ausschließlich im Guthaben geführt, Überziehungen sind nicht möglich.
Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite: