Rechnungserstellung für Kleinunternehmer

Wer nach UStG §19  ein Kleinunternehmer ist und die ersten Projekte und Aufträge umgesetzt hat, hat bereits viel erreicht! Vermutlich war dies ein ganzes Stück Arbeit. Bevor dann jedoch das erste Mal Geld eingeht ist es notwendig dem Auftraggeber eine Rechnung auszustellen. Klingt einfach, allerdings gibt es einiges das beachtet werden muss. Vor allem zu Beginn der Kleinunternehmer Tätigkeit besteht die Möglichkeit dass durch Unwissenheit grundlegende Informationen vergessen werden. Dies ist ärgerlich, da evt. der Rechnungsempfänger die Rechnung nicht berarbeiten kann. Es muss also nachgebessert werden bevor diese beglichen wird. Da die Buchhaltung in einem Unternehmen vielleicht nur Halbtags arbeitet und auch ansonsten viele Dinge zu tun hat verzögert sich der Geldeingang. Bemerkt es der Kunde nicht besteht die Gefahr dass erst das Finanzamt den Fehler bemerkt und beanstandet. Das kann unangenehm werden und bedeutet definitiv mehr Aufwand. Darum ist es schon von Anfang an wichtig Wert auf die Rechnungserstellung zu legen.

Was ist zu beachten?

In Deutschland definiert das UStG (Umsatzsteuer-Gesetz) im Detail welche Informationen in einer ausgestellten Rechnung aufzuführen sind. Dies sind Informationen über den Absender, den Empfänger und Details zur Rechnung selbst. Zusammengefasst ist darauf zu achten das folgende Angaben enthalten sind:

  • Vor- und Nachname des Absenders
  • Vollständige und ladungsfähige Anschrift des Absenders
  • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder UStId (wenn vorhanden)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Rechnungspositionen die den Gesamtpreis aufschlüsseln
  • Hinweis auf das eigene Kleingewerbe

Zusätzlich ist es in eigenem Interesse sinnvoll auf jeder Rechnung ein Zahlungsziel anzugeben.

Rechnungen online verwalten

Ein Kleinunternehmer ist nicht zu einer Buchführung verpflichtet. Daher wird speziell zu Beginn auch keine Warenwirtschaft verwendet um Kunden und Rechnungen zu verwalten. Stattdessen werden Rechnungen als Dateien angelegt und diese archiviert. Das führt allerdings schon nach kurzer Zeit zu einem sehr unübersichtlichen Schwung an Dateien. Werden Sie nicht zusätzlich gesichert, bspw. auf einer externen Festplatte, droht sogar Datenverlust im Falle eines Hardwarefehlers.

Eine bessere Lösung stellen hier Online-Dienste für die Verwaltung von Kunden und Rechnungen dar. Über diese können auch Angebote und Mahnungen erstellt werden. Wird ein Angebot akzeptiert kann gleich eine Rechnung daraus erstellt werden und wenn der Kunde nicht bezahlt kann mit wenigen Klicks eine Mahnung erzeugt werden. Der Versand erfolgt ebenfalls online, gesteuert über den Webbrowser. Dies ist eine enorme Erleichterung.

Weitere Informationen und Empfehlung dazu bietet Kleingewerbe-Rechnung.de:

Links zum Thema Kleingewerbe Rechnungen

Einige Linkempfehlungen rund um das Thema Kleingewerbe, Kleinunternehmer und Rechnungen:

Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite:

nach oben |

Ranking-Hits